REACH: Vorregistrierungsphase beginnt am 1. Juni 2008
BAuA stellt Registrierungssoftware IUCLID vor

26. Februar 2008. Das neue europäische Chemikalienrecht REACH nimmt Fahrt auf. Am 1. Juni 2008 werden die Anforderungen für die Registrierung von Stoffen gültig. Wenn Stoffe die Jahrestonnagen überschreiten, müssen Hersteller und Einführer sie registrieren, bevor diese Stoffe importiert oder hergestellt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veranstaltete deshalb am Dienstag, 26. Februar 2008, das Seminar „Erste Schritte bei der IUCLID Anwendung unter REACH“.

Bei der Veranstaltung ging es insbesondere darum, den Teilnehmern die grundlegenden Schritte bei der am 1. Juni 2008 beginnenden Vorregistrierungsphase zu erläutern. Dazu stellt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die zu verwendenden Formate zur Verfügung. Die Vorregistrierung wird sowohl über ein Online-Webformular als auch mit der Software IUCLID 5 möglich sein, mit der später auch die Registrierung durchgeführt werden muss. IUCLID 5 lässt sich kostenlos unter www.iuclid.eu aus dem Internet herunterladen. Rund 230 Fachleute aus der Industrie und aus beratenden Firmen informierten sich in der BAuA in Dortmund über die Anwendung von IUCLID 5.

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (REACH) trat am 1. Juni 2007 europaweit in Kraft. Unter anderem sieht die REACH-Verordnung vor, dass alle Chemikalien, die in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr in der europäischen Gemeinschaft hergestellt oder in die Gemeinschaft importiert werden, registriert werden müssen.

Eine Übergangsphase gibt es vor allem für solche Stoffe, die im Altstoffregister EINECS gelistet sind. Diese Stoffe werden nun als Phase-in-Stoffe bezeichnet. Die zuständigen europäischen und nationalen Behörden gehen davon aus, dass von den hier gelisteten 100.000 chemischen Stoffen etwa 30.000 mit einer jährlichen Produktions- oder Importmenge von einer Tonne und mehr zurzeit bereits auf dem europäischen Markt sind.

Da es schwer sein wird, alle diese Stoffe mit dem operationalen Beginn der REACH-Verordnung am 01.Juni 2008 zu registrieren, die Stoffe aber ohne Unterbrechung weiterhin hergestellt und importiert werden sollen, wird das besondere Verfahren der Vorregistrierung angewendet.

Hinsichtlich des Zeitpunktes bis wann ein Phase-in-Stoff zu registrieren ist, hängt von der Produktions- beziehungsweise Importmenge des einzelnen Herstellers ab. Bei erfolgter Vorregistrierung gelten folgende Registrierungstermine:

  • Stoffe über 1000 Tonnen pro Jahr und besonders gefährliche Stoffe ab 1 Tonne pro Jahr bis zum 1. Dezember 2010
  • Stoffe über 100 Tonnen pro Jahr bis zum 1. Juni 2013
  • Stoffe über 1 Tonne pro Jahr bis zum 1. Juni 2018.

Die nationale Auskunftsstelle bei der BAuA weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass alle Phase-in-Stoffe, wenn sie in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr weiterhin ohne Unterbrechung importiert oder hergestellt werden sollen, zwischen dem 1. Juni 2008 und dem 1. Dezember 2008 vorregistriert werden müssen.

Die ECHA in Helsinki, die die Vorregistrierung wie auch die spätere Registrierung durchführt, erwartet in diesem Zeitraum bis zu 150.000 Dossiers.

Anfragen zu REACH beantwortet die Nationale Auskunftsstelle, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund, www.reach-helpdesk.de.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)