Holzschutzmittel und Antifouling-Produkte zulassen und registrieren
Fachtagung Biozide am 28. April 2008 in Dortmund

18. Februar 2008. Am Montag, 28. April 2008, veranstaltet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zwischen 9.30 Uhr und 18.30 Uhr die Fachtagung „Zulassung / Registrierung von Biozid-Produkten; Schwerpunkt Holzschutzmittel und Antifouling-Produkte“ in der DASA in Dortmund.

Allgemein können mit Biozid-Produkten schädliche Organismen wie beispielsweise Pilze, Insekten oder Nagetiere bekämpft werden. Damit Biozide ihre Wirkung möglichst nur bei den Schadorganismen entfalten, müssen Biozid-Produkte zugelassen werden.

Mit der Fachtagung gibt die BAuA Hilfestellung bei der Bewältigung des komplexen Zulassungsverfahrens für Biozid-Produkte. Dazu erläutern die Experten aus der Zulassungsstelle sowie den beteiligten Bewertungsstellen die gesetzlichen Grundlagen. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Tagung auf die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen für Holzschutzmittel (Produktart 08) und Antifouling-Produkte (Produktart 21). Neben formalen Anforderungen wie den einzureichenden Formaten und Fristen gehen die Referenten auf die Datenanforderungen für Biozid-Wirkstoffe sowie für das zuzulassende Biozid-Produkt ein. Darüber hinaus wird potenziellen Antragsstellern die Gelegenheit gegeben, sich Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens aus erster Hand beantworten zu lassen.

Damit richtet sich die Tagung an Hersteller und Importeure von Biozid-Produkten, die eine Zulassung in Deutschland anstreben, an Vertreter von Fachverbänden der Industrie sowie an Vertreter von Bundes- und Landesbehörden, die ins Zulassungsverfahren und die Überwachung eingebunden sind.

Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro. Anmeldeschluss ist der 14. April 2008. Weitere Information zur Veranstaltung befindet sich auf der BAuA-Homepage www.baua.de im Bereich „Aktuelles und Termine“. Anmeldungen sind nur per Internet möglich.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)