Einsatz von Ultraschall-Störgeräusch-Sendern nicht ganz unbedenklich
BAuA bewertet Ultraschall-Störgeräusch-Sender

14. Dezember 2007. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) begutachtete im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit einen Störgeräusch-Sender, der darauf abzielt, Jugendliche mittels Ultraschall von Plätzen zu vertreiben. Die Ergebnisse der Prüfung liegen jetzt vor. Die Prüfer konnten dem vorliegenden Gerät keine völlige gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigen.

Das Gerät produziert ein pulsierendes Geräusch, dessen lautester Schallpegel bei einer Frequenz von 18,5 Kilohertz (kHz) liegt. Damit liegt das Geräusch außerhalb des normalen Hörfrequenzbereiches, der von 16 Hz bis 16 kHz reicht. Junge Menschen können jedoch diese Frequenzen, die im Ultraschallbereich sind, wahrnehmen. Diese Fähigkeit geht aufgrund einer im Alter wachsenden Hochtonschwerhörigkeit verloren, sodass nur sehr wenige Personen über 25 Jahren das vom Gerät erzeugte Geräusch hören. Jugendliche empfinden jedoch das Geräusch als sehr unangenehm und entziehen sich dieser Belastung, indem sie sich von der Schallquelle entfernen.

Zwar reklamiert der Hersteller eine gesundheitliche Unbedenklichkeit seines Produktes, da das Gerät aber im öffentlichen Raum eingesetzt wird, leitete das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit eine Prüfung nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ein. Als die im GPSG mit der Durchführung von Risikobewertungen an technischen Produkten beauftragte Stelle nahm die BAuA die Prüfung vor.

Nach Messungen in den Laboren und aufgrund der vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse kommt die BAuA zu dem Schluss, dass eine gesundheitliche Schädigung des Hörvermögens nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Der im Labor gemessene maximale Schalldruckpegel liegt mit 104 Dezibel (dB) erheblich über der Herstellerangabe von maximal 95 dB. Hohe Schallpegel im Frequenzbereich des Gerätes können jedoch bei längerer Einwirkung zu bleibenden Hörschäden im hochfrequenten Bereich des Hörvermögens ab 10 kHz führen. Dabei ist das Risiko für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen relativ gering. Sie können sich aus dem Beschallungsbereich entfernen, wenn sie den unangenehmen Ton hören. Demgegenüber könnten insbesondere Kleinkinder und Säuglinge gefährdet sein, wenn sie der Beschallung lange ausgesetzt sind, weil die begleitenden Erwachsenen das Geräusch selbst nicht wahrnehmen. Darüber hinaus wirkt der Ultraschall nicht nur auf das Gehör. Störungen des Gleichgewichtssinns sowie andere extraaurale Wirkungen sind bekannt. Mit dem Auftreten von Schwindel, Kopfschmerzen und Beeinträchtigungen des Befindens kann bei den vom Gerät erreichten Schalldruckpegeln gerechnet werden. Insgesamt lassen sich Risiken für die Sicherheit und Gesundheit nicht ausschließen.

Eine Stellungnahme zum Gutachten hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vorbereitet.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)