Ab 2008 neue GEMA-Tarife für das Gastgewerbe

Berlin, 10. Januar 2008. Auch im Jahr 2007 musste die Bundesvereinigung der Musikveranstalter bzw. der DEHOGA Bundesverband mit der GEMA mehrere Verhandlungsrunden über Tariferhöhungen und Tarifveränderungen führen. Über 20 Positionen wurden hierbei angesprochen – von der Auslegung verschiedener Tarifmerkmale über die Verpflichtung zur Einreichung von Musikfolgelisten bis hin zur Einführung gänzlich neuer GEMA-Tarife. Nach kontroversen Diskussionen und harten Verhandlungen konnten viele GEMA-Forderungen abgewehrt und für die Musiknutzer insgesamt gute Ergebnisse erzielt werden.

Ab 1. Januar 2008 ergeben sich im Wesentlichen nun folgende Veränderungen:

Alle GEMA-Tarife erhöhen sich ab dem 1. Januar 2008 um 1,25 Prozent. Die Erhöhung kommt ab der nächsten Fälligkeit des Vertrages zwischen GEMA und Musiknutzer zum Tragen.

Die GEMA wird ab 2008 erstmalig im Gastgewerbe, im Einzelhandel, in Tanzschulen etc. für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires als Hintergrundmusik auf Websites einen neuen Tarif VR-W1 (Web-Tarif) erheben. Betroffen von diesem Web-Tarif sind die Unternehmen, die eine oder auch mehrere Seiten ihres Internetauftrittes mit Hintergrundmusik hinterlegt haben. Wird hingegen GEMA-freie Musik verwendet, muss keine GEMA-Gebühr gezahlt werden.

Der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und dem DEHOGA Bundesverband ist es in den Verhandlungen mit der GEMA gelungen, die Tarifmerkmale sowie die Tarifgebühr für den Musiknutzer deutlich zu verbessern. So beträgt die Gebühr 70,00 Euro pro Jahr für eine Internetseite mit bis zu zehn Minuten Musiknutzung und bis zu 120.000 Besuchen im Jahr (Tarif VR-W1 III). DEHOGA-Mitglieder sparen hier 14,00 Euro. Für sie fällt pro Jahr eine Gebühr von 56,00 Euro an.

Unter diesen günstigen Tarif dürfte die überwiegende Anzahl der betroffenen Unternehmen fallen. Sollten die Besuche 120.000 pro Jahr bzw. 25.000 pro Monat überschreiten, dann beträgt die Jahresgebühr 300,00 Euro (Tarif VR-W1 IV).

Weiterhin erfolgt die fünfte und letzte Stufe der Anpassung des Radiotarifes (Tarif R I 2.1 bis 100 qm) an den Tonträgertarif (MU III 1a aa bis 100 qm). Der Radiotarif bis 100 Quadratmeter erhöht sich ab dem 1. Januar 2008 von 146,90 Euro auf 168,50 Euro.

Die Unternehmer, die Radio- und Tonträgermusik in ihren Betrieben ein-setzen bzw. die aufgrund eines entsprechenden „Kombigerätes“ dazu in der Lage wären, müssen zukünftig nur noch für einen Tarif GEMA-Gebühren zahlen (zzgl. Zuschläge zum Beispiel für die VG Wort).

Hörfunkwiedergaben im Sanitärbereich (Toiletten) und in Aufzügen werden bei Neuverträgen nicht separat lizenziert. Dies gilt auch für Hörfunkwiedergaben in Garagen, soweit diese selbst betrieben werden und kein Parkentgelt erhoben wird.

Um die Differenz im Radiotarif „bis 100 Quadratmeter“ und „über 100 Quadratmeter“ zu wahren, wird auch der Radiotarif über 100 Quadratmeter von 168,20 Euro auf 192,90 Euro erhöht.

DEHOGA-Mitglieder erhalten auch weiterhin auf alle GEMA-Tarife einen Nachlass von 20 Prozent.

Vor dem Hintergrund der in den Bundesländern eingeführten Nichtraucherschutzgesetze konnte der DEHOGA Bundesverband in den GEMA-Verhandlungen erreichen, dass für neu abgetrennte Raucherräume kein neuer GEMA-Vertrag abgeschlossen werden muss. Es gilt weiterhin die bereits lizenzierte Gesamtfläche, wenn in beiden Räumen die gleiche Musik gespielt wird.

Quelle: DEHOGA Bundesverband