Änderungen am Gentechnikgesetz beschlossen
Bundesregierung versagt beim Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft
Umweltinstitut München begrüßt allerdings neue Kennzeichnung für gentechnikfreie Lebensmittel

München, 15. Januar – Aus Sicht des Umweltinstituts München sind gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittel durch die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen beim Gentechnikgesetz nicht ausreichend geschützt. Letzte Korrekturen am Gesetzentwurf gab es lediglich bei den so genannten privaten Absprachen.

Solchen Absprachen erlauben es, genmanipulierten Mais auch in einem Abstand von weniger als 150 Metern zu konventionellen bzw. 300 Metern zu biologischen Äckern anzubauen. Landwirte, die sich darauf einlassen, müssen ihre Ernte nach der geplanten Gesetzesänderung bereits bei Kontaminationen ab der Nachweisgrenze als gentechnisch verändert kennzeichnen. Denn die zu erwartenden gentechnischen Verunreinigungen gelten im Sinne des Gesetzes als vermeidbar. Zudem sollen „private Absprachen“ zukünftig im amtlichen Standortregister für den Anbau genveränderter Pflanzen vermerkt werden. Das Umweltinstitut München warnt Bauern daher vor solchen Abmachungen.

Laut Andreas Bauer, Gentechnikexperte beim Umweltinstitut München, bleibt die Regierung bei der Neufassung des Gentechnikgesetzes Antworten auf alle wichtigen Fragen schuldig, die der Anbau genmanipulierter Pflanzen aufwirft. „In der Novelle des Gentechnikgesetzes werden bestehende Mängel zementiert und neue Türen für die Verunreinigung gentechnikfreier Äcker geöffnet. Auch die jetzigen kosmetischen Verbesserungen können nicht darüber hinweg täuschen, dass die Bundesregierung beim Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft versagt hat.“ Vor allem die Frage der Haftung für die Verunreinigung gentechnikfreier Nachbaräcker habe die Koalition nicht gelöst.

Dagegen begrüßt das Umweltinstitut grundsätzlich die ebenfalls beschlossene Möglichkeit der Kennzeichnung von gentechnikfrei erzeugten tierischen Produkten wie Milch oder Fleisch. Mit der neuen Kennzeichnungsregelung „ohne Gentechnik“ können sich Verbraucher auch bei tierischen Lebensmitteln in Zukunft bewusst gegen den Einsatz von Gen-Pflanzen entscheiden. Harald Nestler, Vorstand beim Umweltinstitut München: „Verbraucherinnen und Verbraucher haben dadurch mehr Wahlfreiheit. Die Tage der verschleierten Gentechnikfütterung sind damit hoffentlich gezählt.“ Als kritisch bezeichnet Nestler jedoch die Vereinbarung, dass Tiere nicht ihr ganzes Leben gentechnikfrei gefüttert werden müssen, damit ihre Produkte als gentechnikfrei gelten.

Quelle: Umweltinstitut München