Digitale Sicherheit: Internet vom Fair-Play weit entfernt
Charta digitaler Verbraucherrechte konsequent umsetzen

12.02.2008 – Mehr Sicherheit und Datenschutz im Internet und schärfere Sanktionen bei Zuwiderhandlung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin gefordert. „Ohne klare Regeln, Kontrollen und Sanktionen wird das Mitmach-Netz scheitern“, so Vorstand Gerd Billen. Vertrauen, Seriosität und Integrität müssten das 'Fair Play' des digitalen Zeitalters definieren. Internetwirtschaft und Politik seien gleichermaßen gefordert, Abzocke und Datenmissbrauch im Internet zu unterbinden und Verbrauchergrundrechte zu etablieren.

Charta digitaler Verbraucherrechte umsetzen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert das Justiz-, Innen- und Verbraucherschutzministerium auf, die zum Weltverbrauchertag 2007 vorgelegte „Charta der Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ konsequent umzusetzen. „Auf dem Papier bringt sie uns nichts – sie muss gelebt werden“, mahnt Billen. Die Charta bildet das Fundament für die Verankerung von Bürger- und Verbraucherrechten in der digitalen Welt. Dazu gehören die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Angebote, der effektive Schutz vertraulicher und personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also kompatible Standards bei Hard- und Software. Billen forderte eine klare Verantwortung für die Betreiber: „Wer etwas anbietet, muss für die Sicherheit und Einhaltung der Verbraucherrechte haften – egal ob beim Online-Banking oder im Online-Shop.“ Die Risiken dürften nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden.

Datenhoheit und Privatsphäre in Gefahr

Das Mitmach-Netz bietet Webnutzern mit Auktionen, Foren, Blogs, Sozialen Netzwerken oder virtuelle Welten wie „Second Life“ immer mehr Möglichkeiten der Interaktivität. Doch damit sind auch zahlreiche Risiken verbunden, vor denen die Verbraucher unzureichend geschützt sind. Abofallen, Datensammelei und – weitergabe, Phishing, Spamming – nach wie vor werden Verbraucherrechte ignoriert oder ausgehebelt. Besonders problematisch ist der schier unstillbare Datenhunger. „Data-Mining, Profiling und Scoring sind nur einige Stichworte im Ringen um die lukrativen persönlichen Daten der Konsumenten“, sagt Billen. „Darüber hinaus trägt auch der Staat dazu bei, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zunehmend eingeschränkt wird“. Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und der drohende „Bundes-Trojaner“ sind auch hier nur einige Beispiele.

Studiverzeichnis – Eintritt nur mit Zustimmung zur Datennutzung

Wie dringend notwendig eine Anpassung gesetzlicher Datenschutzregeln und eine stärkere öffentliche Kontrolle ist, zeigt unter anderem die Entwicklung in kommerziell betriebenen Netzwerken wie etwa „schülerVZ“, „studiVZ“, „facebook“, „xing“ oder „myspace“. „Klare Regeln, etwa ein Werbeverbot, brauchen wir vor allem für Seiten, die sich an Minderjährige und Jugendliche richten“, fordert Billen. Als vollkommen inakzeptabel bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband Klauseln zur umfänglichen Datenverwendung, denen Verbraucher zustimmen müssen, bevor sie einen bestimmten Online-Dienst überhaupt nutzen können. Seine Forderungen nach mehr Verbraucher- und Datenschutzrechten im Internet unterstrich der Verbraucherzentrale Bundesverband Anfang der Woche mit einer Abmahnung gegen das Portal www.studiVZ.net.

Worauf sollten Nutzer achten?

Die Verbraucherzentralen rufen Verbraucher zur Wachsamkeit und Zurückhaltung bei der Preisgabe persönlicher Daten im Internet auf. Schlimmstenfalls können Daten zweckentfremdet und in einem anderen Kontext eingesetzt werden, ohne dass der „Eigentümer“ hierüber Kenntnis hat. Aber auch der unerbetene Werbeanruf, schlechte Zinskonditionen oder eine Konfrontation beim nächsten Bewerbungsgespräch können die Folge sein. Dienste, die eine Zustimmung zur Datenweitergabe und -nutzung zur Voraussetzung für eine Teilnahme machen, sollten generell gemieden werden. Dies gilt auch für Anbieter, die in ihren Geschäftsbedingungen die Zustimmung zur Datenweitergabe und -nutzung voreingestellt haben (Opt-Out). Um negative Folgen zu verhindern, sollten Nutzer vor jeder Registrierung und jedem Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen exakt lesen. Zudem gilt: Nur so viele Daten preisgeben, wie zum Geschäftsabschluss erforderlich.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)