Europaparlament entscheidet über Zukunft von Verbraucherkrediten
Verbraucherzentrale Bundesverband: EU-Bürger erwarten ein klares Votum für mehr Verbraucherrechte

15.01.2008 – Vor weiteren Rückschritten im Kampf um kundenfreundliche Regeln für Verbraucherkredite hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem entscheidenden Votum des Europaparlaments gewarnt. „Ein Innovationsschub für einen verantwortlichen Verbraucherkreditmarkt ist mit den diskutierten Alternativen schon nicht mehr möglich“, sagt Manfred Westphal, Leiter Fachbereich Finanzdienstleistungen. Einige schlimme Folgen für Kreditnehmer können die Mitglieder des Europäischen Parlaments jedoch noch abbiegen.

Die Parlamentarier haben morgen zwei Alternativen auf dem Tisch: Sie können sich für den verbraucherfeindlichen Vorschlag des parlamentarischen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz entscheiden. Demnach würden die EU-Mitgliedstaaten unter anderem verpflichtet,

  • Verbraucher, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen, mit einer Entschädigungszahlung zu belasten (sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung), die der Kreditgeber nach vagen Vorgaben bestimmen kann, und
  • die Frist zum Widerruf sogenannter verbundener Geschäfte (beispielsweise ein kreditfinanzierter Autokauf) von vierzehn auf drei Kalendertage zu verkürzen.

Die zweite Alternative ist ein in letzter Minute zwischen Parlament, Rat und Kommission ausgehandelter Kompromiss für eine neue Verbraucherkreditrichtlinie. Dieser schlägt einen anderen Weg ein:

  • Verbraucher sind zwar mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belastet. Diese ist aber grundsätzlich begrenzt auf 0,5 bis ein Prozent der vorzeitig zurück gezahlten Summe. Allerdings: Die Mitgliedsstaaten können zu Lasten der Verbraucher durch eigene Regelungen Banken eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung ermöglichen.
  • Verbundene Geschäfte können grundsätzlich binnen vierzehn Tagen widerrufen werden. Es obliegt allein den Mitgliedstaaten, diese Frist unter bestimmten Voraussetzungen zu verkürzen.

„Auch wenn eine Verbraucherkreditrichtlinie angesichts der Herausforderungen des Kreditmarkts viel weitergehende Anforderungen erfüllen müsste, ist der gestrige Kompromissvorschlag in der momentanen politischen Gemengelage noch das kleinere Übel“, so Westphal. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert schon einmal vorbeugend die Bundesregierung zur Zurückhaltung auf, wenn es darum geht, von den in der Richtlinie eingeräumten 'Freiheiten' zu Lasten des Verbraucherschutzes Gebrauch zu machen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)