Fahrgastrechte: Entschädigung ab 30 Minuten Verspätung und Schlichtungsstelle
Verbraucherzentrale Bundesverband nennt Eckpunkte für Fahrgastrechtegesetz

11.01.2008 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Bundesregierung auf, ein Fahrgastrecht zu schaffen, das seinen Namen auch verdient. Die Eckpunkte hierfür nennt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband: „Fahrgäste müssen ab einer Verspätung von 30 Minuten Anspruch auf Entschädigung haben. Für die unkomplizierte und kostengünstige Durchsetzung ihrer Ansprüche muss den Fahrgästen eine außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Verfügung stehen.“

Das Bundesjustizministerium hat am 9. September 2007 angekündigt, dass möglichst schnell ein Fahrgastrechtegesetz erlassen werden soll, um die Anforderungen einer EU-Verordnung zu Fahrgastrechten in das deutsche Recht zu übernehmen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert im Interesse der Verbraucher, über die Mindeststandards der EU-Verordnung hinauszugehen. Das Bundesjustizministerium lehnt das bislang ab.

Das Eckpunktepapier des Justizministeriums sieht Entschädigungspflichten erst ab einer Verspätung von einer Stunde vor. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer fordert ebenso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Entschädigung bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten. Zudem müsse die Einrichtung einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle eine effektive Streitschlichtung gewährleisten.

„Wer 59 Minuten auf eine Verabredung wartet, ist zu Recht sauer“, so Gerd Billen. 25 Prozent des Fahrpreises sei für eine Stunde Verspätung ein schlechter Trost und kein angemessener Ersatz für eine mangelhafte Leistung. Nach den Vorstellungen des vzbv muss die Höhe der Entschädigung nach der Verspätungsdauer gestaffelt werden: Ab 30 Minuten Verspätung bekommen die Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises, ab einer Verspätung von 60 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises. Dieselbe Regelung hatte im September 2007 auch die Verbraucherschutzministerkonferenz vorgeschlagen.

Ebenso wichtig wie die Verspätungsentschädigung ist für den vzbv die Durchsetzung der Fahrgastrechte: „Nur mit einem effektiven, unkomplizierten und kostengünstigen Schlichtungsverfahren werden die Verbraucher ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzen können“, so Billen. Schlichtungsstellen im Eisenbahnverkehr sind in Deutschland derzeit noch nicht dauerhaft und flächendeckend vorhanden. Deshalb fordert der vzbv, dass das Fahrgastrechtegesetz den Verbrauchern den Zugang zu einem Schlichtungsverfahren garantieren muss.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)