GS-Zeichen bleibt erhalten
„Geprüfte Sicherheit“ steht auch in Zukunft für eine unabhängige Kontrolle der Produkte

19.02.2008 – Mit Erleichterung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband auf die Einigung reagiert, dass Verbraucherprodukte auch in Zukunft mit dem GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“ gekennzeichnet werden können. „Die drohende Abschaffung des GS-Zeichens hätte bedeutet, dass die Einhaltung von Grenzwerten und Verboten nahezu keiner Kontrolle mehr unterliegt“, sagt Vorstand Gerd Billen. Er rief Verbraucher auf, beim Kauf verstärkt auf das GS-Zeichen zu achten. Zugleich appelliert er unter anderem an die Spielzeugindustrie, ihre Produkte mit dem GS-Zeichen zu versehen.

Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist die CE-Kennzeichnung nichts weiter als eine Selbstauskunft der Anbieter und wiegt die Verbraucher in einer Scheinsicherheit. Das GS-Zeichen hingegen zeichnet Produkte aus, deren Sicherheit von unabhängigen Prüfstellen gewährleistet wird. „Es stellt damit eine unverzichtbare Orientierungshilfe für die Käufer dar“, so Billen. Die Hersteller seien gut beraten, auf das GS-Zeichen zu setzen, um mit Sicherheit und Vertrauen werben zu können.

Verbrauchertäuschung mit Werbung für CE
Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht juristisch gegen Hersteller vor, die in ihren Werbebotschaften die CE-Kennzeichnung als besonderes Sicherheitsmerkmal herausstellen. So wurden bislang dreizehn Unternehmen abgemahnt, die mit Aussagen werden wie: „Alle Produkte haben das CE-Prüfzeichen für sicheres Spielzeug“ oder „Natürlich ist unser Spielzeug CE geprüft und daher unbedenklich auch für kleinere Kinder“. Sieben Unternehmen haben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)