Klare Preise für die Reise
Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor Preiswirrwarr bei Pauschalreisen

07.03.2008 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lehnt die Forderung der Reisebranche nach unverbindlichen Richtpreisen in Reisekatalogen entschieden ab. Eine solche Abschaffung der Preisangabenpflicht würde das Gebot der Preisklarheit in Frage stellen, das für alle Waren und Dienstleistungen gilt. „Preisangaben dürfen nicht als unverbindliches Werbeinstrument missbraucht werden“, mahnt Vorstand Gerd Billen. Mit unverbindlichen Preisangaben würde der Nutzwert von Reisekatalogen gegen Null tendieren. „Die Druckkosten könnten sich die Veranstalter dann gleich sparen.“

Der Deutsche Reiseverband (DRV) verlangt vom Gesetzgeber, die verbindliche Preisangabenpflicht für Katalogpreise abzuschaffen. Stattdessen sollen nur noch unverbindliche Richtpreise angegeben werden. Die tatsächlichen Kosten erfahren die Kunden erst bei einer Buchung. Das Prinzip ist von Lockvogelwerbungen der Billigflieger bekannt: Ein Flug wird mit „ab 19,95 Euro“ beworben, kostet später aber das Dreifache plus Steuern und Gebühren. Bei Pauschalreisen würde das Angebot damit besonders unübersichtlich, da in ihnen mehrere Reiseleistungen gebündelt werden.

Sozial schwächere Familien wären besonders betroffen

Vom Gebot der Preisklarheit profitieren vor allem sozial schwächere Einkommensgruppen. „Viele Familien müssen genau rechnen, ob und wenn ja welchen Urlaub sie sich leisten können“, so Billen. Die Vorstellung, sich eine Reise auszusuchen, um erst anschließend den Preis zu erfahren, sei realitätsfern. „Es gibt keinen fairen Wettbewerb ohne Preisklarheit“, sagt Billen an die Adresse der zuständigen Bundesministerien. „Um vergleichen zu können, muss ich wissen, was es kostet.“

Die Abschaffung der Preisangabepflicht würde die Reiseplanung auf den Kopf stellen: Eine Familie sitzt abends zusammen und bespricht das nächste Reiseziel. Das Reisbudget steht fest, aber welche Reisen finanziell überhaupt in Frage kommen, bleibt unklar. Für eine Auswahl von Reisen werden am nächsten Morgen die Preise erfragt und die freundliche Stimme am Telefon erklärt, dass der jeweilige Preis nur heute gelte und die Reise wegen der großen Nachfrage am nächsten Tag bestimmt schon viel teurer sei.

Unverbindliche Preise wären rechtlich unzulässig

Die Einführung unverbindlicher Preise wäre nach geltendem Recht unzulässig. So schreibt die europäische Pauschalreiserichtlinie vor, dass Angaben in Reisekatalogen verbindlich sein müssen. Nur so werde gewährleistet, dass Verbraucher ihre Reise anhand von Katalogen auswählen können. Unverbindliche Preise wären auch nach nationalem Recht unzulässig: Nach der BGB-Informationspflichtenverordnung müssen Prospekte „deutlich lesbare klare Angaben über den Reisepreis“ enthalten. Zudem gibt die Preisangabenverordnung vor, dass Waren und Dienstleistungen mit Endpreisen beworben werden müssen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)