Telefonwerbung: Einladung zum Rechtsbruch muss unterbunden werden
Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt: Ohne Bestätigung müssen untergeschobene Verträge unwirksam sein – aktuelles Urteil bestätigt Handlungsbedarf

15.01.2008 – Die Beschwerden über unerbetene Telefonanrufe und untergeschobene Verträge ebben nicht ab. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der Diskussion um schärfere Sanktionen gegen unzulässige Telefonanrufe aufmerksam. Mit Nachdruck fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband die Unwirksamkeit von Verträgen, die durch rechtswidrige Werbeanrufe zustande gekommenen sind. Erst mit einer Bestätigung in Textform (Brief, Mail, Fax) der Angerufenen sollen sie gültig werden.

„Das Bündel der von Frau Zypries vorgesehenen Maßnahmen ist richtig und gut. Es ist aber nur wenig wert, wenn die effektivste Maßnahme im Köcher bleibt“, sagt Gerd Billen, Vorstand des deutschen Verbraucherdachverbandes. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries wird in diesen Tagen erwartet. Ein aktuelles Urteil gegen die Deutsche BKK bestätigt den Handlungsbedarf.

86 Prozent der Bevölkerung fühlen sich durch unlautere Werbeanrufe belästigt, so das Ergebnis einer forsa-Umfrage vom Herbst 2007. Doch die Anrufe nerven nicht nur, sie enden oft auch mit bösen Überraschungen: Telefonverträge, Versicherungen, Lotterielose, Zeitschriftenabonnements – die Liste untergeschobener Verträge im Zuge unzulässiger Werbeanrufe ist lang. Paradox: Obwohl die Verträge auf unlauterem Weg zustande gekommen sind, sind sie – in einigen Fällen unwiderruflich – gültig. Im Kampf gegen die unerbetenen Anrufe setzt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bisher auf die Einführung eines Bußgelds von bis zu 50.000 Euro und ein Ende der sogenannten Bagatellgrenze von 200 Euro. Dadurch waren am Telefon abgeschlossene Zeitschriften-Abos oder Lotterie-Teilnahmen vom Widerruf ausgeschlossen. Zudem soll auch die Unterdrückung der Rufnummer mit einem saftigen Bußgeld belegt werden.

Zögerlich ist die Bundesjustizministerin jedoch in der Frage der Wirksamkeit der Verträge. „Die Einführung einer generellen Widerrufsfrist von 14 Tagen löst das Problem nicht“, sagt Billen. Der Klingelterror werde erst aufhören, wenn sich illegale Werbeanrufe wirtschaftlich nicht mehr lohnen. „Das ist nur zu erreichen, wenn illegal geschlossene Verträge ohne Bestätigung unwirksam sind.“ Billen fordert Justizministerin Zypries auf, die „Einladung zum Rechtsbruch“ zu unterbinden. Mit dieser Forderung steht er nicht alleine da. Im September 2007 hatten die Verbraucherminister der Länder an die Bundesregierung appelliert, die Wirksamkeit von Verträgen, die bei illegalen Werbeanrufen geschlossen werden, an eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers zu binden. Auch Bundesverbraucherminister Horst Seehofer unterstützt die Forderung.

Krankenkassen haben keinen Freibrief für unzulässige Telefonwerbung

Ein aktuelles Urteil gegen die Deutsche BKK untermauert den Ruf nach einer Unwirksamkeit von Verträgen ohne ausdrückliche Bestätigung der Angerufenen. So musste erst das Landgericht Braunschweig mit seinem Urteil vom 08.01.2008 klarstellen, dass die gesetzliche Beratungspflicht der Krankenkassen die Kassen nicht zur Telefonwerbung gegenüber ihren Mitgliedern berechtigt. Die Betriebskrankenkasse hatte aus der im Sozialgesetzbuch verankerten allgemeinen Beratungspflicht die Berechtigung abgeleitet, Kunden gezielt anzurufen. In Zusammenarbeit mit der Karstadt Quelle Versicherung rief sie Kunden an, um ihnen eine private Krankenzusatzversicherung anzubieten. Diesen wettbewerbswidrigen Anrufen hat das Landgericht Braunschweig mit dem aktuellen Urteil einen Riegel vorgeschoben. Unberührt lässt das Urteil aber die Frage der Wirksamkeit der am Telefon abgeschlossenen Versicherungen.

(LG Braunschweig, Urteil vom 08.01.2008, Az.: 21 O 2945/07, nicht rechtskräftig)

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)