Unpünktlichkeit der Bahn beenden
Entschädigung ab 30 Minuten und Schlichtungsstelle müssen kommen

21.02.2008 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekräftigt seine Forderung an die Bundesregierung, Fahrgäste bereits ab 30 Minuten Verspätung zu entschädigen. „Die Bahn braucht Fahrgastrechte als Anreiz für mehr Pünktlichkeit“, so Vorstand Gerd Billen.

Erst vor wenigen Wochen hatte die Stiftung Warentest die Verspätungen der Deutschen Bahn AG als „besorgniserregend“ bewertet. Besonders ärgerlich ist es für Fahrgäste, wenn sie aufgrund einer Verspätung ihren Anschluss verpassen. Das war nach den Untersuchungen der Stiftung Warentest bei jedem vierten Anschlusszug der Fall. „Der Fernverkehr wartet nicht auf uns. Und wir warten nicht auf die“, zitiert die Stiftung Warentest einen DB-Regio-Lokführer.

Für Gerd Billen ist die Konsequenz, dass es der Bahn an Anreizen fehlt, pünktlich zu sein und auf Anschlüsse zu warten. Billen fordert die Deutsche Bahn auf, der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie die Verspätungsbilanz für 2007 aussieht. Derzeit erhält nicht einmal die Bundesregierung als Eigentümer der DB AG Information über die Häufigkeit der Verspätungen. „Eine Entschädigung ab 30 Minuten Verspätung ist für einen Verkehrsträger mehr als angemessen, der mit Service wirbt und jährlich Milliarden aus Steuermitteln erhält.“

Ebenso wichtig wie eine angemessene Entschädigung ist für den Verbraucherzentrale Bundesverband die Durchsetzung der Fahrgastrechte: „Nur mit einem effektiven, unkomplizierten und kostengünstigen Schlichtungsverfahren werden die Verbraucher ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzen können“, so Billen. Schlichtungsstellen im Eisenbahnverkehr sind in Deutschland derzeit noch nicht dauerhaft und flächendeckend vorhanden. Deshalb fordert der vzbv, dass das Fahrgastrechtegesetz den Verbrauchern den Zugang zu einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren garantieren muss.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)