Vorratsdatenspeicherung: Staat muss Vorbild sein

Informationelle Selbstbestimmung ist Schlüssel für souveränes Handeln – „Klares Signal aus Karlsruhe“

02.03.2010 – Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): „Die Richter in Karlsruhe haben ein klares Signal gegeben: Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt auch künftig ein hohes Schutzgut in unserer Gesellschaft, insbesondere auch in der digitalen Welt. Dieser Maßgabe muss der Gesetzgeber nun umgehend entsprechen, um das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer Daten und Kommunikation wiederherzustellen.“

Der Staat müsse der Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangehen. Dies sei nicht gewährleistet, wenn er selbst in großem Stil verdachtsunabhängig Daten horte. Das Prinzip „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ gelte im Datenschutz für Staat und Wirtschaft gleichermaßen. „Verbraucher dürfen keine Angst haben, dass jeder beliebig Daten über sie und ihr Verhalten sammelt und diese für seine eigenen Zwecke nutzt“, so Billen weiter: „In der Informationsgesellschaft muss der Staat Vorbild sein. Das Wildwestverhalten von Teilen der Wirtschaft darf er nicht dulden.“

Mit ihrem heutigen Urteil haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber scharf gerügt und die unverzügliche Löschung der bisher erhobenen Daten angeordnet. So erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung als insgesamt verfassungswidrig und nichtig. Es fehle an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Zudem würden die angegriffenen Vorschriften weder eine hinreichende Datensicherheit noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten gewährleisten. Auch genügten sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Transparenz und Rechtsschutz.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband, Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, hatte bereits 2005 die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2006/24/EG als unverhältnismäßig kritisiert. Die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hat eine Überprüfung der EU-Richtlinie bis Ende dieses Jahres angekündigt.

Urteil des BVerfG vom 2. März 2010 – 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 -

Leitsätze und Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)